Familienrecht – Ihre Fachanwälte aus Eckernförde
Sie suchen einen Fachanwalt für Familienrecht im Raum Eckernförde?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Seit vielen Jahren stehen wir Ihnen in Eckernförde als Fachanwälte für Familienrecht zur Seite.
Das Familienrecht steht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Dabei decken wir alle Bereiche des Familienrechts ab: Trennung, Scheidung, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Sorgerecht und Umgangsrecht, um nur die wichtigsten Bereiche des Familienrechts zu nennen.
Als Fachanwälte für Familienrecht verfügen wir über die notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen, um sie erfolgreich beraten und vertreten zu können.
Fachanwalt für Familienrecht
Matthias Pohl
Fachanwalt für Familienrecht
Felix Flemming
Trennung und Scheidung
Eine Trennung vom Ehepartner und eine sich möglicherweise anschließende Scheidung hat eine Vielzahl von teilweise bedeutenden Veränderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse zur Folge. Wir betrachten es als unsere wichtigste Aufgabe, Sie auf diesem nicht immer leichten Weg zu begleiten. Dabei bemühen wir uns, Ihnen unnötige persönliche und finanzielle Belastungen zu ersparen. Schon in einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Fragen für Sie im Vordergrund stehen und was unbedingt zu beachten ist. Später stellt sich dann häufig die Frage, ob es für Sie sinnvoll ist, sich scheiden zu lassen. Was spricht dafür? Was spricht dagegen? Nur wenn sie umfassend informiert sind, haben Sie die Gewähr, dass Ihnen in dieser ohnehin schwierigen Situation kein vermeidbarer Schaden entsteht.
Versorgungsausgleich
Mit einer Scheidung wird regelmäßig der so genannte Versorgungsausgleich geregelt, das ist der Ausgleich der während ihrer Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Der Versorgungsausgleich kann für ihre Absicherung im Alter von großer Bedeutung sein, weshalb auch an dieser Stelle regelmäßig Beratungsbedarf besteht.
Eheverträge
Eheverträge bieten Ehepartnern die Möglichkeit, vor der Eheschließung, während der Ehe oder auch bei einer Trennung/Scheidung rechtliche Fragen einvernehmlich zu regeln. Ein solcher Vertrag sorgt in der Regel für einen angemessenen Interessenausgleich und erspart Eheleuten spätere rechtliche Auseinandersetzungen. Ob vor oder nach einer Eheschließung, wir beraten Sie gerne.
Unterhalt
Insbesondere nach einer Trennung ist die Regelung von Unterhaltsansprüchen für alle Beteiligten von großer Bedeutung. Dabei geht es einerseits um die Regelung der Unterhaltsansprüche zwischen den Ehepartnern. Leben Eheleute voneinander getrennt, so kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner vom anderen Trennungsunterhalt verlangen. Nach Rechtskraft der Scheidung kann der so genannte nacheheliche Unterhalt verlangt werden. Daneben genießen Kinder einen besonderen Schutz, so dass derjenige Elternteil, der die Kinder betreut und versorgt, vom anderen Elternteil Unterhalt für die Kinder verlangen kann. Je früher der Unterhalt geklärt wird, umso schneller und verlässlicher können Sie ihre zukünftige wirtschaftliche Situation beurteilen. Nur so gewinnen Sie die Planungssicherheit, die Sie für Ihren neuen Lebensabschnitt benötigen.
Vermögensauseinandersetzung/Zugewinn
Auch Fragen zum Vermögen spielen im Falle einer Trennung/Scheidung häufig eine ganz zentrale Rolle. Was wird aus dem gemeinsamen Haus, dass man während der Ehe angeschafft hat? Was wird aus meiner Erbschaft, die ich während der Ehezeit gemacht habe? Wie kann das gemeinsame Vermögen sinnvoll auseinandergesetzt werden und was ist dabei zu beachten? Auch an dieser Stelle geht es häufig um ihre wirtschaftliche Zukunft. Die Weichen sollten frühzeitig gestellt werden.
Sorgerecht/Umgangsrecht
Kinder leiden unter einer Trennung ihrer Eltern am meisten. Wir verstehen es daher als unsere Aufgabe, Lösungen zu finden, die gerade auch die Interessen Ihrer Kinder wahren. Dabei behalten wir die Belastungen ihrer Kinder, die häufig mit einer Trennung der Eltern einhergehen, im Blick. Aber auch hier gilt, dass rechtlicher Rat beim Fachanwalt kurzfristig eingeholt werden sollte. Welche sorgerechtlichen Fragen sind zu klären, so etwa zur Einschulung oder zu einem Schulwechsel. Und wie lässt sich der Umgang der Kinder mit den Eltern gestalten? Welche Vor- und Nachteile hat das so genannte Wechselmodell?